§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen WebMakker, Inhaber Frank Edens, Poggenborg 44, 49811 Lingen (Ems) (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie betreffen Leistungen in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung, Shopify-Shops, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Google-Ads-Betreuung, Conversion-Optimierung, Wartung und Pflege sowie die dazugehörige Beratung und Vermittlung.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt der Auftragnehmer nicht ab. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Diese AGB gelten auch für künftige Verträge gleicher Art mit dem Auftraggeber, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder seine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, in Präsentationen, in sozialen Medien oder in sonstigen Werbemitteln sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
(2) An individuelle Angebote ist der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt (z. B. per E-Mail oder digitaler Signatur) oder wenn der Auftragnehmer einen Auftrag in Textform bestätigt. Beginnt der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistung, gilt der Vertrag spätestens damit als geschlossen.
(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und gegebenenfalls aus einem gemeinsam abgestimmten Konzept. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, werden nicht geschuldet. Das betrifft zum Beispiel Texterstellung, Fotografie, Übersetzungen oder Rechtstexte.
(5) Vereinbarungen, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.
§ 3 Art der Leistungen
(1) Die Erstellung von Websites, Online-Shops, Designs und Programmierungen erfolgt als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB), sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) SEO, Google-Ads-Betreuung, Beratung, Wartung, Pflege und Support erfolgen als Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.
(3) Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten Suchmaschinen-Platzierungen, keine Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen und keine bestimmten Klickzahlen, Anfragen, Conversions oder Umsätze. Algorithmen, Richtlinien und Entscheidungen von Drittanbietern (z. B. Google, Meta, Shopify oder Anbieter von KI-Systemen) liegen außerhalb seines Einflusses.
(4) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Der Auftraggeber prüft selbst, ob seine Inhalte, sein Impressum, seine Datenschutzerklärung, seine Einwilligungslösungen (Cookie-Banner), seine Werbeaussagen und die Anforderungen an die Barrierefreiheit rechtlich zulässig und vollständig sind. Hinweise des Auftragnehmers dazu sind unverbindlich.
(5) Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung bestimmt der Auftragnehmer selbst, soweit keine Termine vereinbart sind.
§ 4 Zusammenarbeit
(1) Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Weicht eine Partei vom vereinbarten Vorgehen ab oder hat sie Zweifel an der Vorgehensweise der anderen, informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig.
(2) Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben oder Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, unklar oder nicht umsetzbar sind, teilt er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Auftragnehmer unverzüglich mit.
(3) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für ihn verbindliche Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann. Wechselt der Ansprechpartner, teilt der Auftraggeber dies unverzüglich mit. Bis zum Zugang dieser Mitteilung gilt der bisherige Ansprechpartner als berechtigt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alles bereit, was für die Leistung nötig ist, insbesondere:
- Informationen, Texte, Bilder, Logos und sonstige Materialien in einem digital verwertbaren Format
- Zugangsdaten zu Hosting, Domain, CMS, Shopify, Google-Konten und sonstigen Systemen
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er an allen gelieferten Materialien die nötigen Nutzungsrechte besitzt und dass diese Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Für Inhalte, die er geliefert oder freigegeben hat, ist er selbst verantwortlich. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Für die Sicherung seiner Daten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, sofern keine Datensicherung als Leistung vereinbart ist. Von allen übergebenen Unterlagen und Dateien behält er eigene Kopien.
(4) Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehenden Mehraufwand kann der Auftragnehmer nach Aufwand berechnen. Die Rechte aus §§ 642, 643 BGB bleiben unberührt. Ruht ein Projekt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, länger als acht Wochen, darf der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
(5) Seine Mitwirkungshandlungen erbringt der Auftraggeber auf eigene Kosten.
§ 6 Einsatz Dritter und von Software
(1) Der Auftragnehmer darf Dritte (Subunternehmer) mit Teilleistungen beauftragen. Für deren Leistungen steht er nach den gesetzlichen Regeln ein.
(2) Für Dritte, die auf Veranlassung des Auftraggebers in dessen Projekt tätig werden, ist der Auftraggeber verantwortlich. Hindert das Verhalten solcher Dritter den Auftragnehmer daran, seine Leistung ganz oder rechtzeitig zu erbringen, hat der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten.
(3) Bei Wartungsverträgen stimmt der Auftraggeber Änderungen, die er selbst oder Dritte an der Website vornehmen (z. B. an Plugins, Theme, Code oder Server), vorher mit dem Auftragnehmer ab. Dadurch entstehender Mehraufwand wird zusätzlich berechnet. Die vereinbarte Wartungsvergütung bleibt davon unberührt.
(4) Für eingesetzte Open-Source-Software und Software Dritter (z. B. WordPress, Elementor, Plugins, Themes, Shopify-Apps) gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. Laufende Lizenzkosten trägt der Auftraggeber, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den Fortbestand, die Preisgestaltung oder die künftige Funktion solcher Software.
(5) Der Auftragnehmer darf für seine Arbeit Software-Werkzeuge einsetzen, auch KI-gestützte. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt beim Auftragnehmer. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers gibt er nicht in Dienste ein, die diese Daten zum Training eigener Modelle verwenden.
§ 7 Domains, Hosting, Werbebudgets und sonstige Leistungen Dritter
(1) Auf Wunsch des Auftraggebers vermittelt oder betreut der Auftragnehmer gegen Vergütung Domains und Webhosting bei Drittanbietern. Der Vertrag über Hosting oder Domain kommt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande. Für diesen Vertrag gelten die AGB des Anbieters. Domains werden auf den Namen des Auftraggebers als Inhaber registriert.
(2) Übernimmt der Auftragnehmer die Anmeldung einer Domain, schuldet er einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag nach den Vorgaben der jeweiligen Vergabestelle (z. B. DENIC eG), nicht aber die erfolgreiche Registrierung. Eine Prüfung auf Marken- oder Namensrechte Dritter ist nicht geschuldet.
(3) Für die Leistungen der Hosting- und Domain-Anbieter steht der Auftragnehmer nicht ein. Das betrifft insbesondere Verfügbarkeit, Speicherplatz und Sicherheit.
(4) Bei Google Ads und anderen Werbeplattformen besteht das Vertragsverhältnis über das Werbebudget direkt zwischen dem Auftraggeber und der Plattform. Das Werbebudget zahlt der Auftraggeber direkt an die Plattform. Es ist nicht Teil der Vergütung des Auftragnehmers. Werbekonten werden auf den Auftraggeber geführt.
(5) Vermittelt der Auftragnehmer sonstige Leistungen Dritter, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
§ 8 Leistungszeit
(1) Angaben zu Terminen und Fristen sind unverbindlich, es sei denn, der Auftragnehmer hat sie in Textform ausdrücklich als verbindlich zugesagt.
(2) Vereinbarte Termine verschieben sich um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, wenn:
- der Auftraggeber seinen Zahlungs- oder Mitwirkungspflichten nicht nachkommt,
- nachträgliche Änderungswünsche eingehen oder
- Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, zum Beispiel höhere Gewalt, unverschuldete Arbeitsunfähigkeit des Inhabers oder Ausfälle von Drittanbietern.
(3) Mehrkosten aus Verzögerungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber.
(4) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, muss der Auftraggeber ihm eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens zwei Wochen beträgt.
§ 9 Leistungsänderungen
(1) Jede Partei kann in Textform Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Der Auftragnehmer prüft Änderungswünsche des Auftraggebers und teilt innerhalb von fünf Werktagen mit, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung möglich ist. Änderungswünschen kommt er im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit nach, soweit ihm dies zumutbar ist.
(2) Führt eine Änderung zu Mehraufwand oder zu anderen Terminen, unterbreitet der Auftragnehmer ein Nachtragsangebot. Die Änderung wird erst verbindlich, wenn der Auftraggeber dieses Angebot in Textform annimmt.
(3) Bis zur Einigung kann der Auftragnehmer die betroffenen Arbeiten unterbrechen. Kommt keine Einigung zustande, wird auf Grundlage des bisherigen Vertrags weitergearbeitet. Vereinbarte Termine verlängern sich um die Dauer der Unterbrechung.
(4) Hat der Auftraggeber einen Designentwurf oder einen Zwischenstand freigegeben, gelten spätere Änderungswünsche daran als Leistungsänderung.
§ 10 Abnahme
(1) Werkleistungen nimmt der Auftraggeber nach der Mitteilung über die Fertigstellung ab. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Sie gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung vorbehaltlos produktiv nutzt, zum Beispiel indem er die Website live schaltet.
(3) Abgrenzbare Teilleistungen (z. B. Design, einzelne Projektphasen) können gesondert abgenommen werden.
§ 11 Vergütung und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Fremdkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht im Angebot enthalten sind. Dazu gehören insbesondere Lizenzen, Plugins, Themes, Stockfotos, Schriftlizenzen, Hosting, Domains und Werbebudgets.
(3) Leistungen nach Aufwand werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
(4) Der Auftragnehmer darf Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen (§ 632a BGB). Bei Projekten kann er bei Auftragserteilung eine Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung verlangen.
(5) Laufende Leistungen (z. B. Wartung, SEO-Betreuung, Google-Ads-Betreuung) werden monatlich im Voraus berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(6) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).
(7) Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, darf der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückhalten.
(8) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(9) Kündigt der Auftraggeber einen Werkvertrag vor der Fertigstellung (§ 648 BGB), kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
§ 12 Laufzeit und Kündigung von Dauerleistungen
(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartung, Pflege, SEO, Google-Ads-Betreuung) laufen über die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit genannt, laufen sie unbefristet und können mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform.
(4) Nach Vertragsende entfernt der Auftragnehmer auf Wunsch seine Zugänge. Der Auftraggeber sollte anschließend alle Passwörter ändern, die er mit dem Auftragnehmer geteilt hat.
§ 13 Mängelansprüche
(1) Bei mangelhaften Werkleistungen leistet der Auftragnehmer zunächst Nacherfüllung, nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz richtet sich nach § 14.
(2) Mängel meldet der Auftraggeber in Textform und beschreibt sie nachvollziehbar, möglichst mit Angabe von Seite, Browser und Gerät sowie mit einem Screenshot.
(3) Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach der Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, übernommener Garantie oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
- üblichen Darstellungsabweichungen je nach Browser, Betriebssystem, Gerät oder Bildschirm,
- Fehlern durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter,
- Fehlern durch Updates von CMS, Plugins, Themes oder Plattformen nach der Abnahme,
- Beeinträchtigungen durch Hackerangriffe, Schadsoftware oder sonstige Manipulationen, soweit der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat,
- Fehlern durch den Betrieb in einer anderen als der vereinbarten technischen Umgebung.
(5) Geschuldet ist die Funktion in den aktuellen Versionen gängiger Browser zum Zeitpunkt der Abnahme.
(6) Für Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen.
(7) Für Software Dritter und Open-Source-Software gelten die Bedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Auftragnehmer weist auf den Einsatz solcher Software hin.
§ 14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Rahmen einer übernommenen Garantie,
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in Höhe des Aufwands, der für die Wiederherstellung angefallen wäre, wenn der Auftraggeber seine Daten ordnungsgemäß gesichert hätte.
(5) Für Sperrungen, Ablehnungen oder Einschränkungen von Anzeigen, Konten oder Einträgen durch Plattformbetreiber haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese zu vertreten hat.
(6) Die Haftungsregeln dieses Paragraphen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und Vertreter des Auftragnehmers.
§ 15 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber die Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen. Diese Rechte gelten räumlich und zeitlich unbeschränkt für den vertraglich vorgesehenen Zweck und umfassen das Recht zur Bearbeitung:
- an individuell für ihn gestalteten Designs ein ausschließliches Nutzungsrecht,
- an Programmcode ein einfaches Nutzungsrecht.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann der Auftragnehmer die Nutzung für die Dauer des Verzugs widerrufen.
(3) Allgemeine Codebausteine, Vorlagen, Module, Methoden und Know-how des Auftragnehmers bleiben seine eigenen und dürfen von ihm weiterverwendet werden.
(4) Eine Herausgabe von Entwürfen, offenen Arbeitsdateien (z. B. Figma- oder PSD-Dateien) und Zwischenständen ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde.
(5) Nach dem Übergang der Rechte darf der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse auch von Dritten weiterbearbeiten lassen.
(6) Für Open-Source-Software und Software Dritter gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers (z. B. GPL).
(7) Der Auftragnehmer darf im Footer oder im Impressum der erstellten Website einen dezenten Hinweis mit Link auf WebMakker anbringen. Auf Wunsch des Auftraggebers entfällt der Hinweis.
§ 16 Referenznennung
Der Auftragnehmer darf den Namen und das Logo des Auftraggebers sowie Screenshots und eine kurze Beschreibung des Projekts als Referenz verwenden, zum Beispiel auf seiner Website oder in sozialen Medien. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht veröffentlicht. Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich. Sie verwenden diese Informationen nur zur Vertragsdurchführung und schützen sie vor dem Zugriff Dritter. Eingesetzte Subunternehmer werden entsprechend verpflichtet.
(2) Die Pflicht entfällt für Informationen, die:
- der empfangenden Partei bereits nachweislich bekannt waren,
- öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden oder
- der empfangenden Partei rechtmäßig von Dritten mitgeteilt werden.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
§ 18 Datenschutz
(1) Die Parteien halten die Vorgaben der DSGVO und des BDSG ein.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er im Rahmen von Wartung oder Shop-Betreuung auf Kunden- oder Formulardaten zugreift.
(3) Für die datenschutzkonforme Gestaltung seines Webauftritts ist der Auftraggeber verantwortlich. Das umfasst insbesondere Datenschutzerklärung, Einwilligungen und Tracking. Es gilt § 3 Abs. 4.
§ 19 Daten und Projektunterlagen
(1) Daten des Auftraggebers verwendet der Auftragnehmer ausschließlich zur Vertragsdurchführung.
(2) Nach Projektabschluss bewahrt der Auftragnehmer Projektdaten nur im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten auf. Eine darüber hinausgehende Archivierung erfolgt nur nach Vereinbarung und gegen Vergütung. Der Auftraggeber sollte sich bei Projektabschluss eine vollständige Sicherung seiner Website aushändigen lassen.
(3) Die Wiederherstellung archivierter Daten wird nach Aufwand berechnet.
§ 20 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort ist Lingen (Ems).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Lingen (Ems), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber auch an dessen Sitz verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Der Auftragnehmer kann diese AGB für laufende Verträge ändern. Er teilt Änderungen dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Mitteilung gesondert hin. Leistungsumfang und Vergütung können auf diesem Weg nicht geändert werden.
(2) Ist eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
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Stand: September 2026